Rechtsprechung
BVerwG, 15.09.1977 - II C 30.75 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,2052) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beamter im Kassendienst - Haftung für Fehlbestände - Verteilung der Beweislast
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 20.04.1977 - 6 C 14.75
Schalterdienst der Deutschen Bundespost - Beweislast bei Kassenfehlbestand - …
Auszug aus BVerwG, 15.09.1977 - 2 C 30.75
Zur Haftung eines im Kassendienst tätigen Beamten für Fehlbestände und zur Verteilung der Beweislast (im Anschluß an BVerwG 20.04.1977 VI C 14.75 = DVBl 1979, 128).
- BVerwG, 05.11.1981 - 2 B 44.80
Verjährung eines Schadensersatzanspruchs des Dienstherrn gegen seinen Beamten - …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist jedenfalls bereits grundsätzlich geklärt, daß allgemein gültige Beweislastregeln auch im Rahmen von Schadensersatzansprüchen des Dienstherrn anwendbar sein können, ohne daß damit die Fürsorgepflicht gegenüber dem Beamten verletzt wird (vgl. zur Anwendung des Rechtsgedankens des § 282 BGB bei Erstattungsfällen BVerwGE 52, 255 [259 ff.]; Urteile vom 15. September 1977 - BVerwG 2 C 30.75 u.a. und BVerwG 2 C 41.74 - [Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 24 und 25]). - BVerwG, 22.07.1980 - 2 B 27.80
Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde bei abweichender Beantwortung einer …
Zu Unrecht meint die Beschwerde zunächst, das Berufungsgericht weiche von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 14.77 - (BVerwGE 52, 255) und vom 15. September 1977 - BVerwG 2 C 30.75 - (Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 24) ab, weil es dem im Schalterdienst der Deutschen Bundespost tätigen Beklagten mit Rücksicht auf die außergewöhnliche Höhe des Kassenfehlbestandes von 1 000 DM keine Beweiserleichterung gewährt habe und "nicht auf die vom Bundesverwaltungsgericht geforderte Gesamtschau aller einzelnen Entlastungsmomente abstellt". - BVerwG, 14.03.1979 - 2 B 53.78
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Unterschied zwischen der Begründung …
Die Beschwerde erblickt zunächst eine Abweichung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. September 1977 - BVerwG 2 C 30.75 - (Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 24) sowie - BVerwG 2 C 31, 35 und 37.75 - in dem Ausspruch des Berufungsurteils, für grobe Fahrlässigkeit hafte der Arbeitnehmer bei schadensgeneigter Arbeit in vollem Umfange; sie hält die hierin liegende Rechtsauffassung für unvereinbar mit den Darlegungen der angeführten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts, daß bei schadensgeneigter (gefahrgeneigter) Tätigkeit des nicht hoheitlich tätigen Beamten seine Haftung je nach den Umständen des Falles, nämlich Verschuldensgrad, persönlichen Umständen, bisherigem Verhalten u.ä.